Revision der Richt- und Nutzungsplanung

Informationsabend der Gemeinde Flurlingen vom 27.01.2026 zur Revision der Richtplanung und zur Teilrevision der Nutzungsplanung

Rund 60 interessierte Flurlingerinnen und Flurlinger haben mit grosser Aufmerksamkeit die Ausführungen der Fachleute Toralf Dittrich zum Verkehrsrichtplan und Peter von Känel zur Bau- und Zonenordnung (BZO) verfolgt.

Die Präsentationen des Abends sind hier abrufbar.

Hier möchten wir eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte bringen mit der Bitte um Nachsicht, falls nicht alle Punkte dieser umfassenden Thematik ganz korrekt und vollständig wiedergegeben werden. Die offiziellen Unterlagen der Gemeinde sind hier zu finden.

Kommunaler Verkehrsplan

  • Die Revision ist notwendig, weil der heutige Plan aus dem Jahr 1982 stammt und seither die übergeordnete Planung verändert wurde. Darüber hinaus hat die Gemeinde im Rahmen der Siedlungsentwicklungsstrategie sich eigene neue Ziele gesetzt.
  • Wichtig ist dabei zu verstehen: Der Plan
    • ist langfristig ausgelegt (Horizont von 15 – 20 Jahren)
    • bildet die Basis für Detailplanungen und neue Projekte
    • ist (nur) für die Behörden verbindlich, entfaltet also keine Rechtswirkung für Private
    • sagt nichts über die Finanzierung möglicher zukünftiger Projekte, die von den Stimmbürgern gegebenenfalls in Abstimmungen genehmigt werden müssten.
  • Inhaltlich bringt der Plan wenig Neues oder Überraschendes. Erwähnenswert sind:
    • die Option einer besseren Anbindung an den ÖV im Dorfzentrum (Bushaltestellen)
    • die Lückenschliessung Arova – Schaffhausen (einschl. Rheinquerung und Schräglift)
    • sichere Schulwege und Zugänge zum Rhein

Revision Nutzungsplanung

  • Diverse veraltete Planungselemente wie der Siedlungs- und Landschaftsplan, der Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen und der Versorgungsplan werden aufgehoben
  • Auch die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist zunächst von Anforderungen von übergeordnetem Recht getrieben. Daraus ergeben sich ein paar wenig spektakuläre Themen wie die Harmonisierung von Baubegriffen.
  • Eine übergeordnete Vorgabe ist auch das “Kantonale Ortsbildinventar”, aus dem sich für die betroffenen Grundstücke grosse Einschränkungen bezüglich Sanierungen ergeben. Hierzu ergab sich eine heftige Diskussion mit einem betroffenen Grundeigentümer, die allerdings für die meisten Anwesenden allzu fallspezifisch war.
  • Inhaltlich kann die Gemeinde neue Elemente in die BZO aufnehmen, was im Entwurf von Flurlingen auch vorgesehen ist:
    •  die Aufzonung der Neuhauserstrasse ermöglicht eine innere Verdichtung der Überbauung Bregelhueb
    • Pflicht für einen Gestaltungsplan zur Überbauung “Brunnengässli”
    • Neue Wohnzonen W 2.5, was neu ein Vollgeschoss anstelle von Dach- oder Attikageschossen zulässt und bei Terrassenhäusern eine Stufe weniger und eine Bautiefe von 25 m (bisher 30 m) zulässt.
    • Mehr Spielraum in der Zone für öffentliche Bauten. Die Schule kann neu 5 statt nur 3 Vollgeschosse bauen und anstatt des bisherigen Giebeldachs dann mit einem Flachdach abschliessen
    • Neue Regelung des Mehrwertausgleichs (30% für Grundstücksflächen über 2’000 m2)
    • Regelungen zur Ökologie wie z.B. zusätzliche Bäume oder Vorgaben zu Grünflächen

Während viele der neuen Vorschriften vom Kanton vorgegeben sind, hat die Gemeinde in den oben aufgeführten Feldern einen Entscheidungsspielraum.

Bis zum 18. März 2026 könnt ihr alle Einwendungen zu den Revisionsinhalten machen. Das ist eine Art “Vernehmlassung”. Der Gemeinderat wird dann eine finale Fassung der BZO einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst 2026 zur Abstimmung vorlegen. Auch dann können selbstverständlich noch Änderungsanträge vorgebracht werden.

Als Verein werden wir uns nicht an der Vernehmlassung beteiligen. Die Meinungsbildung wäre zu aufwändig. Zudem erscheinen die Vorschläge insgesamt sinnvoll:

  • Die Nutzung bestehender Baulandreserven durch die Möglichkeit nach Innen zu verdichten. Es ist letztlich aber die Sache der Grundeigentümer, das auch zu tun.
  • Ökologische Regeln zur Verhinderung von Bodenversiegelungen und zum Erhalt von Grünflächen. Dies dürfte allerdings in Flurlingen insgesamt angesichts der vielen existierenden Grünflächen am Rhein und am Siedlungsrand kein wirklich grosses Thema sein.

Abschliessend ist noch erwähnenswert, dass die Entwicklung des Arova-Areals einmal mehr heftige Diskussionen ausgelöst hat. Einerseits wurde der Interessenkonflikt von Dominic Meister kritisiert, der als Behördenvertreter mit seiner Firma einen Planungsauftrag für die Arova übernommen hatte. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung in den Workshops klar gemacht hatte, dass die Entwicklung der Arova für sie keine Priorität habe. Der Gemeinderat hat dazu drei wichtige Aussagen gemacht:

  1. Das Projekt wird von der Grundeigentümerin getrieben; die Gemeinde begleitet den Prozess wohlwollend, aber ohne finanzielles Engagement.
  2. Die übergeordneten Behörden stehen der notwendigen Umzonung des Areals sehr skeptisch gegenüber. In 6 Monaten werde man sehen, ob das Projekt überhaupt weiterverfolgt werden kann.
  3. Kommt es zur Umzonung werden die Flurlingerinnen und Flurlinger auf jeden Fall das letzte Wort haben, denn die lokale BZO müsste dann erneut angepasst werden.

Ein Lob geht an die Behörden und die Präsentatoren für eine informative Veranstaltung.