1. Name und Sitz
Unter dem Namen «Attraktives Flurlingen» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Flurlingen.
2. Zweck
Der Verein setzt sich dafür ein, dass sich die Gemeinde Flurlingen attraktiv weiterentwickelt. Er schafft eine Plattform für gemeindepolitische Debatten, indem er insbesondere
- die Meinungsbildung der Flurlinger Bevölkerung zu kommunalen Themen unterstützt
- Ideen der Flurlinger Bevölkerung sammelt, sie weiterentwickelt und gegebenenfalls zur Umsetzung den Behörden vorschlägt
- einen regelmässigen Austausch mit den Behörden pflegt
- geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für die Behörden gewinnt, unterstützt und sie zur Wahl vorschlägt
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
4. Mitgliedschaft
Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse an einem attraktiven Flurlingen hat und mindestens 16 Jahre alt ist. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten bzw. die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung möglich. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
6. Organe
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren bzw. -revisorinnen. Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich, spätestens vor dem 30. Juni statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mindestens 4 Wochen zum Voraus per E-Mail eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
- Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren oder -revisorinnen
- Festsetzung und Änderung der Statuten
- Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
- Beschluss über das Jahresbudget
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, die mindestens folgende Ressorts vertreten: Präsidium, Finanzen, Aktuariat. Der Vorstand konstituiert sich selber. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren bzw. -revisorinnen, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
7. Unterschrift
Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern des Vorstandes verpflichtet.
8. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
9. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmt.
10. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Anwesenden beschlossen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als die Hälfte aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
11. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15. Februar 2023 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Flurlingen, 15. Februar 2023
